Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellenV) regelt die Pflichten des Bauherrn zu diesem Thema. Als SiGeKo beauftragt treten wir rechtlich an die Stelle des Bauherrn.

Unsere speziell zu diesem Thema ausgebildeten Mitarbeiter übernehmen diese verantwortungsvolle Aufgabe gerne für Sie.